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VGH Bayern, 24.02.2012 - 10 ZB 11.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausweisung; Terrorismusbezug; Ermessen; Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2012 - 10 ZB 11.94
Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist aber nur dann erfüllt, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (st. Rspr. des BVerfG; vgl. Beschluss vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00 RdNr. 15). - BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2012 - 10 ZB 11.94
An diese Entscheidung ist die Ausländerbehörde gemäß § 42 AsylVfG gebunden (vgl. insoweit auch BVerwG vom 9.6.2009 BVerwGE 134, 124 RdNr. 34 zu § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG). - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2012 - 10 ZB 11.94
Der Senat ist zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25.3.2010 Az. 10 BV 09.1784 RdNr. 37) der Auffassung, dass eine Ausweisung auf zurückliegende Unterstützungshandlungen im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG nur gestützt werden kann, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen (vgl. auch BVerwG vom 30.4.2009 NVwZ 2009, 1162/1166), jedoch hat der Kläger, nachdem er im behördlichen und im gerichtlichen Verfahren seine Verbindungen zur AAI stets heruntergespielt und zu verschleiern versucht hat, für einen Wandel seiner Persönlichkeit oder eine Distanzierung von dieser terroristischen Organisation und deren Aktionen nichts vorgebracht. - VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2012 - 10 ZB 11.94
Der Senat ist zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25.3.2010 Az. 10 BV 09.1784 RdNr. 37) der Auffassung, dass eine Ausweisung auf zurückliegende Unterstützungshandlungen im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG nur gestützt werden kann, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen (vgl. auch BVerwG vom 30.4.2009 NVwZ 2009, 1162/1166), jedoch hat der Kläger, nachdem er im behördlichen und im gerichtlichen Verfahren seine Verbindungen zur AAI stets heruntergespielt und zu verschleiern versucht hat, für einen Wandel seiner Persönlichkeit oder eine Distanzierung von dieser terroristischen Organisation und deren Aktionen nichts vorgebracht.
- VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
Bindungswirkung des Revisionsurteils; Altfallregelung des § 104a AufenthG; …
Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne dieser Bestimmung darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. ... sowie U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - betr. ...; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. ...) wiederholt festgestellt (BayVGH, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie zuletzt B.v. 24.2.2012 - 10 ZB 11.94 - jeweils juris).